Vereinbarung zur Zahlungsabwicklung

GoMore wickelt die Zahlungen zwischen Nutzern ab, wenn Mitfahrgelegenheiten und Mietbuchungen abgeschlossen sind. Um die Vorschriften der Europäischen Union einzuhalten, verlangen wir, dass Fahrer und Autobesitzer auf GoMore eine Vereinbarung abschliessen, die es uns erlaubt, sie bei der Abwicklung Ihrer Zahlungen zu vertreten. Die nachstehende Vereinbarung bedeutet keine Änderungen der Gebühren oder der Art und Weise, wie Ihnen das Geld zur Verfügung gestellt wird.

Der Unterzeichner (der "Auftraggeber") erteilt hiermit eine Vollmacht (die "Vollmacht") an GoMore ApS, Firmenreg. (CVR) Nr. 35 86 54 97, Kompagnistræde 20 C, DK-1208 Kopenhagen, und/oder ihren Vertretern oder verbundenen Unternehmen (zusammen der "Auftragnehmer"), mit voller Delegationsvollmacht, im Namen des Auftraggebers verbindliche Verträge (zusammen die "Transaktionsverträge") über die Anmietung, das Ridesharing oder die sonstige gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen des Auftraggebers, einschließlich damit verbundener Produkte und Dienstleistungen, auszuhandeln, auszuführen, zu unterzeichnen und zu ändern, z.B. Abwicklung, Abschluss und Erhalt von Zahlungen im Zusammenhang mit solchen Dienstleistungen im Rahmen der Transaktionsvereinbarungen (zusammen die "Dienstleistungen") an Drittnutzer der Website und anderer Plattformen des Auftragnehmers (zusammen die "Nutzer") über die Website und andere Plattformen des Auftragnehmers sowie die Vornahme sonstiger Handlungen, die notwendig und/oder wünschenswert sind, um die Transaktionsvereinbarungen zu vervollständigen, in Verbindung mit der Tätigkeit des Auftragnehmers als Vermittler (auf Dänisch: "handelsagent") für den Auftraggeber durch die Abwicklung von Preisen und Bedingungen für die Dienstleistungen, wie vom Auftraggeber an die Nutzer bestimmt.

Der Auftraggeber erkennt an und akzeptiert, dass die Nutzer Zahlungen für die Dienstleistungen mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer leisten, woraufhin der Auftraggeber verpflichtet ist, die vereinbarten Dienstleistungen gemäß den mit den betreffenden Nutzern ausgehandelten, unterzeichneten, ausgeführten und ggf. geänderten Transaktionsvereinbarungen zu erbringen.

Mit der Unterzeichnung dieser Vollmacht erkennt der Auftraggeber an, dass alle Angelegenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und den Nutzern, die sich aus einer Geschäftsvereinbarung ergeben, einschließlich deren Erfüllung und Vollendung, den Auftragnehmer nichts angehen und auf eigene Rechnung und Gefahr gehen.

Diese Vollmacht kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung des Vollmachtgebers widerrufen werden.

Diese Vollmacht unterliegt dänischem Recht unter Ausschluss jeglicher Rechtswahl- oder Gerichtsbarkeitsregeln, die den Gegenstand auf ein anderes geltendes Recht oder eine andere Gerichtsbarkeit verweisen würden, und ist entsprechend auszulegen.

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vollmacht ergeben könnten, sind vor dem Stadtgericht Kopenhagen (Københavns Byret) zu klären.