Allgemeine Geschäftsbedingungen für Autovermietung

Mit der Nutzung der Kommunikationsplattform für Autovermietung (im Folgenden "Plattform" genannt) über die Website gomore.at akzeptierst du als Autobesitzer:in und/oder Autovermieter:in die folgenden Bedingungen und Konditionen.


§ 1 Einleitung

1.1 Der Betrieb der Website wird von GoMore ApS, CVR-nr. 35865397, Kompagnistræde 20C, 3. sal, 1208 København K (im Folgenden "GoMore" genannt) durchgeführt.

1.2 Die Plattform ist ein zusätzlicher Service zu den Angeboten für Autovermietung und Autoleasing, die auf gomore.at beworben werden. Die Nutzung der Plattform setzt voraus, dass du ein Profil eingerichtet hast und Mitglied von GoMore bist. Die allgemeinen Bedingungen und die Nutzung der Webseite sowie die Mitgliedschaft findest du hier.

1.3 Ein registriertes Mitglied, das ein Inserat für eine Autovermietung erstellt, wird hiermit als "Fahrzeugbesitzer:in" bezeichnet. Ein registriertes Mitglied, das ein Inserat für eine Autovermietung nutzt, wird hiermit als "Mieter:in" bezeichnet.

1.4 Das Mietfahrzeug darf für geschäftliche Zwecke im Zusammenhang mit dem Transport zur und von der Arbeit, zu Meetings, Messen usw. genutzt werden. Das Mietfahrzeug darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden, bei denen das Mietfahrzeug als zentraler Bestandteil des Geschäftsbetriebs fungiert, wie z. B. Taxifahren, Speditionsgeschäfte usw.

1.5 Der/die Fahrzeugbesitzer:in und der/die Mieter:in sind dafür verwantwortlich, dass alle erforderlichen praktischen Informationen für den Fall eines Schadens sachgemäß notiert werden. Dies kann zum Beispiel auf dem Handy gemacht werden.

1.6 Der/die Fahrzeugbesitzer:in und der/die Mieter:in müssen den Mietvertrag verwenden. Der Mietvertrag dient dazu, die Anzahl der gefahrenen Kilometer, den Treibstoff, bekannte Schäden am Mietwagen und Mängel sowie andere für den Mietvertrag wichtige Informationen festzuhalten. Der Mietvertrag befindet sich in der GoMore-App auf dem Mobiltelefon des/der Fahrzeugbesitzers/Fahrzeugbesitzerin oder kann vom/von der Fahrzeugbesitzer:in auf der Plattform gefunden und ausgedruckt werden. Wenn es sich um eine GoMore Keyless-Miete handelt, ist der Mietvertrag auf dem Handy des/der Mieters/Mieterin verfügbar.


§ 2 Dienstleistungen

Die Nutzer:innen von GoMore erwerben lediglich den Zugang zu und die Nutzung einer Kommunikationsplattform (Datenbank) von GoMore. Die Plattform enthält und ermöglicht den Zugang zu den erforderlichen Informationen, die es dem/der Mieter:in ermöglichen, den notwendigen Kontakt zum/zur Fahrzeugbesitzer:in herzustellen, der/die ein Mietangebot inseriert, mit dem ausdrücklichen Ziel, einen Vertrag über die Anmietung eines Privatfahrzeugs abzuschließen.


§ 3 Versicherung und Anforderungen

3.1 Alle privaten Fahrzeuge, die über die Plattform vermietet werden, müssen durch eine spezielle Versicherung für private Autovermietung abgedeckt sein, die GoMore in Zusammenarbeit mit Omocom entwickelt hat. Die Bedingungen und Voraussetzungen hierfür werden im Folgenden näher erläutert.

3.2 Anforderungen an Privatfahrzeuge:

3.2.1 Um durch den Versicherungsschutz abgedeckt zu sein, werden die folgenden Anforderungen verlangt, die alle privaten Mietwagen erfüllen müssen:

  • Das Fahrzeug muss in Österreich zur privaten Nutzung zugelassen, in Betrieb genommen und über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sein.
  • Das Fahrzeug darf nicht mit einem Fahrverbot belegt sein.
  • Das Fahrzeug darf weder allgemein noch nebenberuflich für geschäftliche Zwecke genutzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf Waren- und Gütertransport.
  • Das Fahrzeug muss vor der Anmietung durch die in Österreich gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sein.
  • Das Nettogewicht des Fahrzeugs darf 3.500 Kilogramm nicht überschreiten (dies entspricht dem zulässigen Höchstgewicht für einen Führerschein der Klasse B).
  • Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs darf 100.000 € nicht überschreiten.
  • Beträgt der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs mehr als 80.000 € und ist das Fahrzeug weniger als 5 Jahre alt, muss bei jeder Anmietung ein Ortungssystem im Fahrzeug aktiviert sein.
  • Das Fahrzeug darf nicht mehr als 300.000 Kilometer gefahren worden sein.
  • Das Fahrzeug darf nicht älter als 15 Jahre sein, gerechnet ab dem Datum der Erstzulassung.

3.2.2 Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen für Fahrzeuge, deren Besitzer:innen das Fahren im Ausland während der Mietzeit erlauben:

  • Teil I der Zulassungsbescheinigung muss sich zum Zeitpunkt der Anmietung im Fahrzeug befinden.
  • Teil II der Zulassungsbescheinigung darf sich während der Mietzeit auf keinen Fall im Fahrzeug befinden und sollte beim Typenschein verbleiben.
  • Der/die Fahrzeugbesitzer:in muss sich vor Beginn der Anmietung vergewissern, dass der/die Mieter:in berechtigt ist, das Fahrzeug im Ausland zu führen, und dass er/sie während der Anmietung über alle zusätzlichen Fahrzeugdokumente verfügt, die für Fahrten im Ausland erforderlich sein können.

3.2.3 Bei der Anmietung eines Fahrzeugs mit GoMore Keyless müssen die Mietwagen außerdem die folgenden Anforderungen erfüllen, um für die Installation von GoMore Keyless in Frage zu kommen. Siehe auch die vollständigen Bedingungen für die Installation von GoMore Keyless.

  • Das Fahrzeug muss immer zwei Schlüssel haben, während GoMore Keyless installiert ist.
  • Das Fahrzeug muss über eine Zentralverriegelung verfügen.
  • Die Warnleuchten oder das System des Armarturenbretts des Fahrzeugs dürfen keine bestehenden Fehler anzeigen.
  • Das Fahrzeug muss aktiviert und auf der GoMore-Plattform zur Vermietung verfügbar sein.
  • Das Fahrzeug sollte an einem öffentlich zugänglichen Ort mit einer stabilen mobilen Datenverbindung abgestellt werden.

3.2.4 Für ein gewerblich zugelassenes Fahrzeug, das auf der Plattform registriert und zur Vermietung verfügbar ist, muss der/die Besitzer:in mindestens den gleichen Versicherungsschutz bieten, wie ihn GoMore für die private Autovermietung bietet. Der Versicherungsschutz muss die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung umfassen, einschließlich der Inanspruchnahme des Pannendienstes, der 24 Stunden am Tag ohne Selbstbehalt des/der Mieters/Mieterin zur Verfügung steht. Darüber hinaus darf der Selbstbehalt des/der Mieters/Mieterin bei Schäden während der Anmietung 1.000 EUR nicht übersteigen.

Ein gewerblich zugelassenes Fahrzeug ist in diesem Fall ein Fahrzeug, das 1) von einem/einer gewerblichen Besitzer:in auf GoMore registriert und zur Vermietung angeboten wird und/oder 2) nicht für die private Nutzung zugelassen ist.

Ein/eine gewerbliche:r Besitzer:in ist in diesem Fall ein registriertes GoMore-Mitglied, das eine natürliche oder juristische Person sein kann und das ein GoMore-Fahrzeugprofil mit der Absicht erstellt hat, das Fahrzeug auf der Plattform als gewerbliche:r Besitzer:in zu vermieten.

Alle gewerblich registrierten Fahrzeuge, die auf GoMore vermietet werden, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Das Fahrzeug muss in Österreich für den Straßenverkehr zugelassen sein und eine für die Autovermietung geeignete Haftpflichtversicherung haben.
  • Das Fahrzeug muss mindestens den gleichen Versicherungsschutz haben, die den GoMore Fahrzeugvermietung Versicherungsbedingungen entsprechen.
  • Das Fahrzeug darf nicht mit einem Fahrverbot belegt sein.
  • Das Nettogewicht des Fahrzeugs darf 3.500 Kilogramm nicht überschreiten (dies entspricht dem zulässigen Höchstgewicht für einen Führerschein der Klasse B).
  • Der Marktwert des Fahrzeugs darf 100.000 € nicht überschreiten.
  • Das Fahrzeug darf nicht mehr als 350.000 Kilometer gefahren werden (für Fahrzeuge, die für den privaten Gebrauch zugelassen sind und von der GoMore-Versicherung für private Autovermietung abgedeckt werden, liegt die Kilometergrenze bei 300.000 Kilometern).
  • Das Fahrzeug darf nicht älter als 15 Jahre sein, gerechnet ab dem Datum der Erstzulassung. Überschreitet der Geschäftswagen diese Grenze oder wird die 15-Jahres-Grenze kurz nach der Eintragung des Wagens auf GoMore erreicht, sollte sich der/die Besitzer:in an den GoMore Customer Support wenden, der die Eignung des Wagens für die Vermietung von Fall zu Fall anhand der Qualität und der erwarteten Nachfrage auf der Plattform beurteilt.
  • Gegebenenfalls muss das Fahrzeug über eine gültige Genehmigung für die Anmietung eines Fahrzeugs ohne Fahrer:in verfügen. Der/die Besitzer:in des Mietwagens ist in jedem Fall dafür verantwortlich, dass der Mietwagen über die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für die fahrerlose Vermietung des Fahrzeugs verfügt.

In allen Fällen, in denen der Mietwagen von einem Unternehmen angemeldet wurde, kann GoMore nicht für Schäden am Fahrzeug vor, während oder nach der Vermietung verantwortlich gemacht werden. Der/die gewerbliche Besitzer:in ist voll verantwortlich für die Abwicklung aller Ansprüche mit dem/der Mieter:in. Im Falle eines Schadens muss der/die gewerbliche Besitzer:in jeden Anspruch gegenüber dem/der Mieter:in durch einen Mietvertrag dokumentieren. Der Selbstbehalt darf erst eingezogen werden, wenn ein Schaden behoben wurde und ein Werkstattbericht vorliegt, der die durchgeführten Reparaturen und deren Kosten dokumentiert.

Für die steuerliche Erfassung der privaten Nutzung von über GoMore vermieteten Geschäftsfahrzeugen ist der/die gewerbliche Besitzer:in verantwortlich. GoMore kann unter keinen Umständen für etwaige steuerliche Folgen verantwortlich gemacht werden.

3.2.5 In den Fällen, in denen GoMore (GoMore ApS) als Fahrzeugbesitzer der über die Plattform vermieteten Fahrzeuge aufgeführt ist, gilt GoMore (GoMore ApS) als gewerblicher Besitzer und unterliegt denselben Anforderungen wie andere gewerbliche Besitzer:innen auf der Plattform. Die mögliche Tätigkeit von GoMore (GoMore ApS) als gewerblicher Besitzer hat keine anderen Auswirkungen auf diese Bedingungen oder andere Bedingungen für die Nutzung der Plattform.

3.2.6 GoMore behält sich das Recht vor, die Vermietungsanzeige eines/einer Fahrzeugbesitzers/Fahrzeugbesitzerin jederzeit und aus jedem beliebigen Grund zu ändern, zu löschen oder zu sperren. Dies schließt auch das Recht ein, eine bereits akzeptierte Buchung und die damit verbundene Zahlung zu stornieren, zu ändern oder zu verweigern.

3.3 Anforderungen an den/die Mieter:in:

3.3.1 Um die Versicherungsbedingungen zu erfüllen, wird zusätzlich verlangt, dass der/die Mieter:in sowie eventuelle Zusatzfahrer:innen des Fahrzeugs 21 Jahre alt sind, einen in Österreich gültigen Führerschein besitzen und seit mindestens einem Jahr im Besitz des Führerscheins sind. Der/die Mieter:in muss außerdem einen zweiten Ausweis vorlegen, z.B. einen Reisepass. GoMore behält sich das Recht vor, jede:n Mieter:in abzulehnen, der/die nicht kreditwürdig ist oder bei Bisnode/KSV einen Kreditausfall registriert hat. Die Führerscheinnummer des/der Mieters/Mieterin muss auf dem Mietvertrag angegeben werden. Außerdem muss die Führerscheinnummer des/der Zusatzfahrers/Zusatzfahrerin dokumentiert werden können, wenn der/die Zusatzfahrer:in nach der Unterzeichnung des Mietvertrags für die Dauer des Mietzeitraums hinzukommt.

3.3.2 Mieter:innen mit Wohnsitz in Österreich oder die, die im Ausland wohnen, müssen Fotos ihres Reisepasses hochladen. Darüber hinaus müssen alle neuen Mieter:innen, unabhängig vom Wohnort, Fotos ihres Führerscheins und ihres Gesichts mit dem aktuellen Datum hochladen. Diese Bilder werden von GoMore für 365 Tage nach Beendigung des Mietvertrages gespeichert. Danach werden sie gelöscht.

Benutzer:innen, deren Mieterzulassung von GoMore abgelehnt wurde, dürfen während des Mietzeitraums nicht als Zusatzfahrer:innen agieren. Alle Schäden und Folgekosten, die während des Mietzeitraums durch eine:n Zusatzfahrer:in verursacht werden, dessen/deren Mieterzulassung abgelehnt wurde, fallen unter die alleinige Verantwortung des/der im Mietvertrag angegebenen Hauptmieters/Hauptmieterin.

3.3.3 Für Mieter:innen unter 23 Jahren kann GoMore eine zusätzliche Gebühr erheben, die Teil der Versicherungs- und Verwaltungsgebühr ist.

3.4 Wenn die oben genannten Versicherungsanforderungen nicht erfüllt sind, darf der Mietvertrag nicht abgeschlossen werden. Darüber hinaus ist es beiden Parteien nicht gestattet, während der Mietzeit weitere Mietverträge abzuschließen. Geschieht dies, erlischt der Versicherungsschutz.

3.5 Vor Abschluss eines Mietvertrags sollten sowohl der/die Fahrzeugbesitzer:in als auch der/die Mieter:in die Versicherungsbedingungen durchlesen, die in voller Länge hier nachgelesen werden können. Generell lässt sich jedoch sagen, dass:

  • Die Versicherung gilt nur während der Mietdauer, die in den Daten des Mietvertrags des Fahrzeugs dokumentiert ist. Die Höchstdauer des Versicherungsschutzes für eine Anmietung beträgt jedoch 90 aufeinanderfolgende Tage.
  • Die Versicherung gilt nur für die Nutzung des Fahrzeugs innerhalb Österreich, des EWR und der Schweiz. Für Fahrten ins Ausland kann eine zusätzliche Gebühr anfallen, die gegebenenfalls bei der Buchung des Fahrzeugs angegeben wird.
  • Die Versicherung hat einen Pauschalpreis, unabhängig von den Schäden, die auftreten können.
  • Die Versicherung deckt keine mechanischen Schäden, die durch normale Abnutzung des Fahrzeugs entstehen. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch das Fahren des Fahrzeugs mit zu wenig Wasser und/oder Öl verursacht werden. Die Versicherung deckt Schäden bis zu € 1.000, die durch Falschbetankung entstehen, wenn die Tankklappe oder der Tankdeckel deutlich mit der richtigen Treibstoffart gekennzeichnet sind.
  • Der Selbstbehalt für Schäden jeglicher Art beträgt 1.000 €. Wenn jedoch bei der Buchung des Fahrzeugs ein reduzierter Selbstbehalt erworben wurde, beträgt der Selbstbehalt für Schäden jeglicher Art 350 € oder 0 €.
  • Der/die Mieter:in muss den Selbstbehalt zahlen, wenn während der Mietzeit ein Schaden am Fahrzeug entsteht.
  • Es wird nur ein Selbstbehalt eingehoben, auch wenn sowohl die Haftpflicht- als auch die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden.
  • Die Versicherung deckt zerbrochene, zerschlagene oder zersprungene Windschutzscheiben, Seitenscheiben und Heckscheiben. Die Versicherung deckt auch Fensterschäden durch Steinschlag.
  • Die Versicherung deckt Diebstahl durch Dritte, die nicht der/die Mieter:in sind.
  • Die Versicherung deckt Mietbetrug, wenn der/die Mieter:in das Fahrzeug 30 Tage nach dem vereinbarten Rückgabedatum nicht zurückgegeben hat.
  • Die Versicherung beinhaltet den Pannendienst.
  • GoMore ist weder ein Versicherungsanbieter noch ein Versicherungsdienstleister. GoMore ist nicht verpflichtet, irgendwelche Zahlungen im Zusammenhang mit der Versicherung zu erhalten, abgesehen von den reinen Kosten und Verwaltungsgebühren.

§ 4 Zahlung

4.1. Sofern nicht anders angegeben, müssen sich Fahrzeugbesitzer:innen und Mieter:innen von GoMore an die jeweils gültigen Richtlinien für die Preisgestaltung bei GoMore halten. Es ist nicht gestattet, eine andere Preisgestaltung zu vereinbaren oder anzukündigen.

4.2 Alle Zahlungen zwischen dem/der Fahrzeugbesitzer:in und dem Mieter müssen über das Online-Zahlungssystem der Plattform erfolgen. Das Zahlungssystem funktioniert so, dass der vereinbarte Geldbetrag, einschließlich Versicherungs- und Verwaltungsgebühren, von der Debit- oder Kreditkarte des/der Mieters/Mieterin abgebucht wird, wenn der/die Fahrzeugbesitzer:in eine Mietanfrage akzeptiert. Der Betrag wird erst 24 Stunden nach Ablauf der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer auf das GoMore-Konto des/der Fahrzeugbesitzers/Fahrzeugbesitzerin überwiesen. Bei einer Mietdauer von mehr als 14 Tagen behält sich GoMore das Recht vor, die Zahlung alle 2 Wochen anteilig einzuziehen. Die Zahlung, mit Ausnahme der Versicherungs- und Verwaltungsgebühr, wird auf das Konto des/der Fahrzeugbesitzers/Fahrzeugbesitzerin auf gomore.at überwiesen, woraufhin er sich den Betrag auszahlen lassen kann. Vgl. jedoch § 4.3.

4.3 Um die Plattform zur Verfügung zu stellen, erhebt GoMore eine Servicegebühr in Höhe des Preises für jeden Mietzeitraum vom Fahrzeughalter bzw. Mieter. Die Höhe der Servicegebühr wird jederzeit auf der Plattform angezeigt, bevor die Mietanfrage abgeschickt wird, und der Betrag wird automatisch mit dem Mietpreis verrechnet. Weitere Informationen über die Servicegebühr und deren Berechnung finden Sie in unserem Artikel über Servicegebühren hier.

4.3.1 Mögliche Servicegebühren werden dem Vermieter und dem Mieter angezeigt, bevor der Mieter eine Mietanfrage sendet und bevor der Vermieter die Anfrage annimmt. GoMore behält sich das Recht vor, die Servicegebühren jederzeit zu ändern. Mögliche Änderungen der Servicegebühren haben jedoch keine Auswirkungen auf Anmietungen, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderung der Servicegebühren vorgenommen wurden.

4.4 Kann der Mietvertrag aufgrund der Umstände des Mieters nicht abgeschlossen werden, z.B. wenn der Mieter nicht erscheint oder keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, muss der Mieter den vollen Preis für den Mietzeitraum, einschließlich Service-, Versicherungs- und Verwaltungsgebühren, bezahlen.

4.5 Kann der Mietvertrag aus Gründen, die der Vermieter zu verantworten hat, nicht zustande kommen, z.B. wenn der Vermieter nicht erscheint oder das Fahrzeug nicht den Mindestanforderungen entspricht, muss der Vermieter die Service-, Versicherungs- und Verwaltungsgebühren bezahlen. Die Zahlung des Mieters wird storniert. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Kosten einer alternativen Beförderung.

4.6 Bei nicht abgeschlossenen Mietverträgen aufgrund von Umständen, die der Vermieter zu verantworten hat, muss der Mieter GoMore spätestens 12 Stunden nach dem geplanten Beginn der Mietzeit darüber informieren. GoMore behält sich das Recht vor, trotz rechtzeitiger Mitteilung des Mieters den vollen Preis für den Mietvertrag zu berechnen, und zwar auf der Grundlage der vom Vermieter erteilten Informationen. Wenn GoMore von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, werden beide Parteien per E-Mail informiert. GoMore kann unter keinen Umständen für die Nutzung oder Nichtnutzung dieser Möglichkeit wirtschaftlich verantwortlich gemacht werden.

4.7 Bei Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen kann GoMore nach eigener Wahl auf den Versicherungsschutz verzichten.


§ 5 Kraftstoff und gefahrene Kilometer

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss der Mieter das Fahrzeug mit der gleichen Menge Kraftstoff zurückgeben, mit der er es erhalten hat. Im Mietvertrag sollte die Kraftstoffmenge von beiden Parteien übereinstimmend vermerkt werden, um die Kraftstoffmenge zu dokumentieren.

Wenn es sich um eine GoMore Keyless-Miete handelt, wird der Kraftstoffstand automatisch von der App aufgezeichnet. Bei bestimmten Fahrzeugmodellen wird der Füllstand nicht automatisch berechnet, so dass der Mieter den Füllstand notieren und mit einer Bilddokumentation in der App belegen muss. Es liegt immer in der Verantwortung des Mieters, eine Fotodokumentation des Kraftstoffstandes des Fahrzeugs zu erstellen.

5.2 Ebenso muss der Kilometerstand des Fahrzeugs zu Beginn und am Ende der Mietzeit im Mietvertrag vermerkt werden.

Wenn es sich um eine GoMore Keyless-Miete handelt, wird der Kilometerstand automatisch von der App berechnet. Bei bestimmten Fahrzeugmodellen wird der Kilometerstand nicht automatisch berechnet, sodass der Mieter den Kilometerstand mit einer Bilddokumentation in der App notieren und dokumentieren muss. Es liegt immer in der Verantwortung des Mieters, den Kilometerstand des Fahrzeugs mit einem Foto zu dokumentieren.

5.3 Bei Verwendung des Mietvertrags in der GoMore-App: Wenn das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff oder mit einem höheren Kilometerstand zurückgegeben wird, wird die Zahlungskarte des Mieters für diese zusätzlichen Kosten belastet.

Die Kosten für die Überschreitung des Kilometerstandes werden automatisch auf der Grundlage des Kilometerpreises berechnet, der dem Mieter bei der Buchung angezeigt wird. Der Vermieter und der Mieter müssen sich auf eine Entschädigung für den fehlenden Kraftstoff einigen.

Der Vermieter und der Mieter können auch eine Entschädigung für andere Kosten vereinbaren, die nach Abschluss des App-Mietvertrags von der Zahlungskarte des Mieters abgebucht werden. Aus Sicherheitsgründen verarbeiten wir im App-Mietvertrag keine Gesamtmehrkosten über 150 €. In diesem Fall liegt die Verantwortung für den Ausgleich der Differenz beim Mieter und beim Fahrzeughalter. Wenn der Mieter das Fahrzeug mit mehr Treibstoff als zu Beginn des Mietzeitraums abgibt oder weniger Kilometer als bei der ursprünglichen Buchung gefahren ist, ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter den Betrag zu erstatten. GoMore ist zwar bei der Abwicklung der Mehrkosten behilflich, kann aber nicht für die Rückerstattung an den Mieter verantwortlich gemacht werden. Außerdem können wir nicht für fehlgeschlagene Zahlungen oder andere technische Probleme verantwortlich gemacht werden, die verhindern, dass die Zahlungskarte des Mieters belastet wird.

Wenn es sich um eine GoMore Keyless Anmietung handelt, wird der Preis für den fehlenden Kraftstoff automatisch von der App bei der Rückgabe des Fahrzeugs berechnet, indem der fehlende Kraftstoff gemessen wird und ein Preis bis zu € 2,50 pro fehlendem Liter verwendet wird. Ist bei der Rückgabe des Fahrzeugs mehr Kraftstoff im Tank als bei Mietbeginn, wird das GoMore-Konto des Vermieters bis zu 2,10 € pro überschüssigem Liter belastet.

Der Vermieter und der Mieter können auch eine Entschädigung für andere Kosten vereinbaren, die nach Abschluss des App-Mietvertrags von der Zahlungskarte des Mieters abgebucht werden. Aus Sicherheitsgründen verarbeiten wir im App-Mietvertrag keine Gesamtmehrkosten über 150 €. In diesem Fall liegt die Verantwortung für den Ausgleich der Differenz beim Mieter und Fahrzeughalter.

Wenn es sich um eine GoMore Keyless Anmietung handelt, liegt die Grenze für die Gesamtmehrkosten, die automatisch von GoMore übernommen werden, bei 700 €.

Wenn der Mieter das Auto mit mehr Treibstoff als zu Beginn des Mietzeitraums abgibt oder weniger Kilometer als bei der ursprünglichen Buchung gefahren ist, ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter den Betrag zu erstatten. Obwohl GoMore bei der Abwicklung der Mehrkosten behilflich ist, kann GoMore nicht für die Rückerstattung an den Fahrzeughalter verantwortlich gemacht werden. Außerdem können wir nicht für fehlgeschlagene Zahlungen oder andere technische Probleme verantwortlich gemacht werden, die verhindern, dass die Zahlungskarte des Mieters belastet wird.


§ 6 Anforderungen an den Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter

6.1 Der Fahrzeughalter kann die Bedingungen des Mietvertrags über seinen Eintrag auf der Plattform festlegen. Der Vermieter darf dem Mieter jedoch nicht die Erlaubnis erteilen, das Fahrzeug in einer Weise zu nutzen, die zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führt.

6.2 Darüber hinaus sind die folgenden Bedingungen zwingend in den Mietvertrag aufzunehmen:

6.2.1 Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden, dass das Fahrzeug dem Mieter in einem völlig sicheren Zustand übergeben wird und dass es allen gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Sicherheitsausrüstung und andere Dinge entspricht. Der Fahrzeughalter muss außerdem das Recht haben, das Fahrzeug so zu vermieten, wie es im Mietvertrag vorausgesetzt wird.

6.2.2 Der Mieter muss das Fahrzeug abholen. Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Übergabe des Fahrzeugs/der Schlüssel physisch anwesend zu sein und muss die Identität des Mieters überprüfen, dass der Mieter mindestens 21 Jahre alt ist, seit mindestens 1 Jahr im Besitz eines Führerscheins ist und dass der Mieter einen gültigen Führerschein besitzt, der ihn zum Führen des Fahrzeugs, das ihm während der Vermietung zur Verfügung gestellt wird, berechtigt. Darüber hinaus muss sich der Vermieter vergewissern, dass der Mieter nach seiner unmittelbaren Einschätzung in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, und dass er nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten und/oder Drogen steht. Es ist nicht erlaubt, Schlüsseltresore zu verwenden, um die Anmietung zu erleichtern.

Bitte beachten Sie, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, die Identität des Mieters zu überprüfen, wenn es sich um eine GoMore Keyless-Miete handelt.

6.2.3 Bei der Übernahme des Fahrzeugs erklärt der Mieter, dass er die Bremsen, den Öl- und Flüssigkeitsstand, die Lenkung, die Blinker und die Beleuchtung überprüft hat. Die Verantwortung für die Kontrolle und das Nachfüllen von Öl und Wasser in ausreichender Menge während der Mietzeit liegt beim Mieter.

6.2.4 Vorhandene Schäden und Kratzer müssen vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter im Mietvertrag aufgeführt werden. Liegt der Vertrag nur in gedruckter Form vor, muss er während der gesamten Mietzeit im Fahrzeug verbleiben.

6.2.5 Der Mieter haftet für alle Schäden, die während des gesamten Mietzeitraums am Fahrzeug entstehen, einschließlich einer Fehlbedienung des Fahrzeugs oder eines unvorhersehbaren Unfalls, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden bereits vor Beginn des Mietzeitraums vorhanden war. In Zweifelsfällen, ob der Schaden am Fahrzeug während der Mietzeit entstanden ist, wird auf den Mietvertrag verwiesen. Der Mieter ist nicht verantwortlich für eventuelle Erhöhungen der Versicherungsprämie des Fahrzeughalters, Verlust des Status als schadenfreier Fahrer oder ähnliches.

6.2.6 Sofern nicht anders vereinbart, muss der Mieter das Fahrzeug in demselben Zustand zurückgeben, in dem er es übergeben hat. Diesbezüglich wird erwartet, dass sich das Fahrzeug bei Mietbeginn in einem gereinigten Zustand befindet, der dem Alter und der gefahrenen Kilometerzahl angemessen ist. Das Rauchen im Mietwagen ist während der Mietzeit verboten. Tiere dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter in das Fahrzeug mitgenommen werden.

6.2.7 Der Vermieter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug bei der Rückgabe innen und außen auf eventuelle Schäden zu überprüfen. Es liegt in der Verantwortung des Fahrzeughalters, sicherzustellen, dass festgestellte Schäden im Mietvertrag dokumentiert und sowohl vom Fahrzeughalter als auch vom Mieter spätestens zu der in der Mietbuchung auf GoMore angegebenen Endzeit unterzeichnet werden.

Darüber hinaus wird empfohlen, Schäden sofort nach ihrer Entstehung zu dokumentieren oder durch Fotos unmittelbar nach der Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter zu belegen. Bei Steinschlägen sollte das Fahrzeug in der Regel nach dem Schaden zu einer Werkstatt gefahren werden. Danach muss ein Schadensprotokoll erstellt werden. Treten während der Mietzeit mechanische Schäden durch Abnutzung am Mietfahrzeug auf, muss der Vermieter dem Mieter innerhalb von 8 Tagen den Preis für die verbleibende Mietzeit einschließlich der verbleibenden Kilometer gemäß Mietvertrag, jedoch ausschließlich der dem Mieter auferlegten Gebühren, erstatten.

Beachten Sie, dass für GoMore Keyless-Mieten besondere Bedingungen gelten, wie in den Abschnitten 6.2.14, 6.2.15 und 6.2.16 beschrieben.

6.2.8 Ist das Fahrzeug fahruntüchtig oder weist es einen Schaden auf, der eine Reparatur erfordert, bevor die Fahrt fortgesetzt werden kann, muss der Mieter die IMA-Assistenz unter +43 1 315 1418 anrufen und GoMore kontaktieren, nachdem er sofort Hilfe erhalten hat. Wenn der Schaden nicht vor Ort behoben werden kann, wird der Mietwagen zur nächstgelegenen Werkstatt gebracht.

Der Mieter muss sich so schnell wie möglich mit dem Fahrzeughalter in Verbindung setzen und den Schaden GoMore melden, welches die Schadensmeldung dann an Omocom weiterleitet. Nachdem ein Mitarbeiter von Omocom den Schaden begutachtet hat, kann der Mechaniker mit der Reparatur beginnen. Bei Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, werden die Kosten für den Straßendienst und die Reparatur vom Fahrzeughalter oder vom Mieter getragen, je nachdem, wer für den Schaden verantwortlich ist. Der Fahrzeughalter entscheidet, ob das Fahrzeug repariert werden soll oder nicht, wenn der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt ist, ist aber verpflichtet, eine wirtschaftliche Lösung zu finden, wenn der Mieter für den Schaden haftet.

Als Voraussetzung für die Erbringung der Pannenhilfe erklärt sich der Vermieter damit einverstanden, dass der Mieter die Kontaktdaten des Vermieters an Omocom / die Pannenhilfe und deren Geschäftspartner weitergibt, indem er diese Bedingungen akzeptiert und umgekehrt. Darüber hinaus erklärt sich der Vermieter damit einverstanden, dass Omocom / die Pannenhilfe oder GoMore die notwendigen Entscheidungen im Namen und auf Kosten des Vermieters trifft, damit das Fahrzeug vor Ort repariert werden kann und der Mieter das Fahrzeug an den Vermieter zurückgeben kann.

6.2.9 Der Mieter muss für Treibstoff, Fährtickets, Brücken- und Straßenmaut (exkl. Autobahnen in Österreich), etc. während der Mietdauer aufkommen. Darüber hinaus muss der Mieter alle Geldstrafen und Gebühren bezahlen, die für das Fahrzeug auferlegt werden, einschließlich der Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung und in Situationen, in denen das Fahrzeug widerrechtlich abgestellt wird, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter die Schuld trägt.

Bei GoMore in Österreich herrscht eine Autobahnvignettenpflicht. Sollte ein Fahrzeug keine Autobahnvignette haben, ist der Vermieter verpflichtet dies in der Fahrzeugbeschreibung zu vermerken und die Mieter mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn darauf hinweisen. Kosten für etwaige Strafen werden nicht übernommen.

6.2.10 GoMore behält sich das Recht vor, bis zu 1000 € von der Kredit- oder Debitkarte des Mieters abzubuchen, um die Kosten für die Zahlung des Selbstbehalts im Zusammenhang mit den vom Mieter verursachten Schäden zu decken. Bei mehreren Schäden kann GoMore bis zu 1000 € pro Schaden einziehen. Darüber hinaus kann GoMore einen Geldbetrag zur Deckung von Geldstrafen und Gebühren einziehen, die das Fahrzeug und/oder der Mieter während der Mietzeit erhalten hat, sowie zur Deckung von Kosten im Zusammenhang mit Zahlungen, die durch die Nichteinhaltung des Mietwagens und/oder des Mietvertrags durch den Mieter verursacht wurden. Darüber hinaus kann GoMore einen Geldbetrag zur Deckung von Forderungen auf dem GoMore-Konto des Mieters einziehen.

6.2.11 GoMore behält sich das Recht vor, den Mietzeitraum im Namen des Mieters zu verlängern und dem Mieter alle damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig an den Vermieter zurückgegeben wird.

6.2.12 Wenn der Vermieter einen aktiven GPS-Tracker im Mietwagen hat, muss der Vermieter für alle Vermietungen die Zustimmung des Mieters einholen, wenn der Vermieter den GPS-Tracker während eines Mietzeitraums verwendet.

6.2.13 Darüber hinaus kann GoMore verschiedene Verwaltungsgebühren in Rechnung stellen, die GoMore im Zusammenhang mit Ereignissen einhebt, die während eines Mietzeitraums und/oder als Folge der Art und Weise, wie der Mieter einen Mietwagen benutzt und behandelt hat, eingetreten sind. Wenn GoMore eine Geldstrafe, eine Gebühr oder andere zusätzliche Kosten auferlegt werden oder wenn GoMore Kosten entstehen, weil der Mieter gegen die Regeln und/oder Bedingungen von GoMore verstoßen hat, wird GoMore dem Mieter die folgenden Kosten in Rechnung stellen:

  • Die Verwaltungsgebühr von GoMore, die eingehoben wird, um die Kosten zu decken, die GoMore im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Geldstrafe, der Gebühr oder der zusätzlichen Kosten entstehen.
  • Die Geldstrafe, die Gebühr oder die zusätzlichen Kosten, wenn GoMore diese zahlen muss. Hierunter fallen zusätzliche Kosten in Verbindung mit, aber nicht beschränkt auf, die Reinigung des Mietwagens, zusätzliche Miettage, Treibstoff, Schadenskosten usw. Durch die Annahme von GoMores Geschäftsbedingungen erlaubt der Mieter GoMore, die unten aufgeführten Gebühren einzuheben und die Zahlung der Geldstrafe, Gebühr und/oder anderer Kosten. GoMore belastet die Zahlungskarte des Mieters und verrechnet sowohl die Verwaltungsgebühr als auch die zu Grunde liegende Zahlung.

  • Strafzettel (Parken): 20 €.

  • Strafzettel (Geschwindigkeitsüberschreitung): 30 €

  • Mautgebühren: 20 €

  • Fehlende Betankung: 25 €

  • Parken im Halteverbot (Umparken notwendig): 50 €

  • Verspätete Rückgabe des Mietwagens: 80 € pro angefangenen Tag

  • Rückgabe des Mietwagens in einem inakzeptabel verschmutzten Zustand: 250 €

  • Rauchen im Mietwagen: 400 €

  • Verlorene oder gestohlene Schlüssel: 200 €.

  • Übergabe des Mietwagens an eine Person, die nicht als Haupt- oder Zusatzfahrer des Mietwagens im Mietvertrag eingetragen ist: 350 €

  • Fahren des Mietwagens im Ausland, ohne eine Auslandsversicherung abgeschlossen zu haben: 350 €

  • Ungerechtfertigter Einspruch gegen autorisierte Off-Session-Zahlkartenabbuchungen: 100 €

Zusätzlich zu den oben genannten Gebühren kann GoMore separate Verwaltungsgebühren in Verbindung mit GoMore Keyless erheben. Siehe 6.2.17 und 6.2.18.

Darüber hinaus behält sich GoMore das Recht vor, einen Mieter, der gegen GoMores Geschäftsbedingungen verstößt und/oder eine Verwaltungsgebühr erhebt, auf eine Liste zu setzen, die den Mieter daran hindert, GoMore erneut zu nutzen.

Für die Vereinbarung zwischen Fahrzeughalter und Mieter bei einer GoMore Keyless-Vermietung gelten zusätzlich die folgenden besonderen Anforderungen:

6.2.14 Anforderungen an den Fahrzeughalter bei GoMore Keyless vor und nach der Vermietung:

Vor der Anmietung von GoMore Keyless muss der Fahrzeughalter das Fahrzeug besichtigen und den Zustand des Fahrzeugs mit Bildern unter "Vorhandene Schäden" dokumentieren und Kommentare zur Beschreibung der Schäden hinzufügen. Es liegt in der Verantwortung des Fahrzeughalters, den Zustand des Fahrzeugs vor der Anmietung zu dokumentieren und sicherzustellen, dass das Fahrzeug vollgetankt und in einem für die Anmietung geeigneten Zustand ist. Darüber hinaus wird empfohlen, dass der Fahrzeughalter das Fahrzeug vor und nach jeder Anmietung überprüft, um eine angemessene Dokumentation des Fahrzeugzustands in Form von klaren, gut beleuchteten und detaillierten Fotos zu gewährleisten.

Wenn es sich um eine GoMore Keyless-Vermietung handelt, muss der Fahrzeughalter die Identität des Mieters nicht überprüfen. GoMore überprüft die Identität des Mieters manuell vor der ersten Anmietung bei GoMore.

Nach der Anmietung hat der Fahrzeughalter zwei Tage (48 Stunden) Zeit, um neue Schäden am Fahrzeug zu melden. Der Fahrzeughalter muss alle Forderungen mit Bildern dokumentieren. Der Fahrzeughalter muss den GoMore-Support sofort nach Feststellung eines nicht dokumentierten Schadens und spätestens zwei Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses kontaktieren. Stellt der Fahrzeughalter nachträglich nicht dokumentierte Schäden fest, so liegt es in seiner alleinigen Verantwortung, diese zu dokumentieren. Wenn der Fahrzeughalter das Fahrzeug nach einer abgeschlossenen Mietzeit öffnet und fährt, akzeptiert der Fahrzeughalter den Zustand, den der Mieter im Endvertrag bestätigt und beschrieben hat.

6.2.15 Anforderungen an den Mieter in GoMore Keyless vor und nach der Vermietung:

Bei der Anmietung von GoMore Keyless ist der Mieter dafür verantwortlich, das Fahrzeug sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe auf innere und äußere Schäden zu überprüfen. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sicherzustellen, dass alle gefundenen Schäden im Mietvertrag beschrieben und mit Bildern in der App dokumentiert werden. Es wird empfohlen, Schäden sofort nach dem Auftreten mit Fotos zu dokumentieren. Bei Steinschlagschäden muss der Vermieter sofort nach Rückgabe des Fahrzeugs einen Mechaniker beauftragen. Die Schadensmeldung kann nachträglich erfolgen. GoMore behält sich das Recht vor, eine Gebühr von 350 € zu erheben, wenn der Mieter es versäumt, neue Schäden im Mietvertrag zu melden

Es liegt in der Verantwortung des Mieters, den Zustand des Mietwagens durch klare, gut beleuchtete und detaillierte Fotos zu dokumentieren. Wenn der Mieter nicht in der Lage ist, Fotos zum Mietvertrag hochzuladen, oder wenn diese nicht in einem klaren, gut beleuchteten und detaillierten Format hochgeladen werden können, muss der Mieter Fotos rund um das Fahrzeug machen, die den 8 im Mietvertrag gezeigten und beschriebenen Winkeln entsprechen. Der Mieter muss diese Fotos 30 Tage lang auf dem Gerät speichern, mit dem er die Fotos gemacht hat. Wenn der Mieter nicht in der Lage ist, Fotos vorzulegen, die den Zustand des Fahrzeugs bei der Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs dokumentieren, wird auf den Zustand verwiesen, den der Vermieter im Mietvertrag bei der Übernahme des Fahrzeugs beschrieben hat. Der Mieter ist grundsätzlich für alle Schäden verantwortlich, die nicht im Mietvertrag beschrieben sind und für die er nicht nachweisen kann, dass sie vor der Anmietung vorhanden waren.

Wenn der Mieter das Fahrzeug zu Beginn der Anmietung öffnet und damit fährt, akzeptiert der Mieter den vom Vermieter und Mieter im Mietvertrag beschriebenen Zustand des Fahrzeugs. Werden vorhandene Schäden bei Mietbeginn nicht gemeldet, kann der Mieter für alle vorhandenen Schäden, die nach Ablauf der Mietzeit festgestellt werden, haftbar gemacht werden.

Treten während der Mietzeit mechanische Schäden am Mietfahrzeug auf, muss der Vermieter dem Mieter innerhalb von 8 Tagen den Preis für die verbleibende Mietzeit erstatten, einschließlich der verbleibenden Kilometer in Bezug auf den Mietvertrag, jedoch ausschließlich der Gebühren, die dem Mieter auferlegt werden. Der Mieter kann für Schäden haftbar gemacht werden, die bei der Überprüfung des Fahrzeugs nicht dokumentiert und vom Mieter nicht vor Beginn der Anmietung gemeldet wurden.

Am Ende des Mietzeitraums ist der Mieter dafür verantwortlich, alle Schäden zu melden, die während des Mietzeitraums am Fahrzeug entstanden sein könnten. Wird ein Schaden nicht ordnungsgemäß gemeldet, kann dem Mieter ein Selbstbehalt und eine Verwaltungsgebühr wie unter 6.2.16 beschrieben in Rechnung gestellt werden. Bestehen Zweifel daran, dass ein Schaden entstanden ist, während sich das Fahrzeug in der Obhut des Mieters befand, kann der Mieter jederzeit haftbar gemacht werden, wenn seine Haftung für den Schaden nachgewiesen und dokumentiert werden kann.

Am Ende des Mietzeitraums muss der Mieter mindestens 8 Fotos von der Außenseite des Fahrzeugs aus allen Blickwinkeln machen. Wenn der Fahrzeughalter oder der nachfolgende Mieter einen Schaden meldet, dienen diese Bilder zur Absicherung des Mieters. Es ist daher wichtig, dass die Bilder brauchbar und von hoher Qualität sind. Wenn der Mieter absichtlich unbrauchbare Bilder macht, kann er unter Umständen für alle damit verbundenen Kosten verantwortlich gemacht werden.

6.2.16 Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug bei der Rückgabe gemäß einer gültigen Parkgenehmigung zu parken, die für das Fahrzeug gilt. Wenn Parkgenehmigungen für bestimmte Straßenparkplätze gelten, muss der Mieter sicherstellen, dass das Fahrzeug gemäß den Anweisungen des Fahrzeughalters geparkt wird und dass das Fahrzeug nach der Rückgabe mindestens 1 Woche lang, legal auf dem Parkplatz abgestellt werden kann.

6.2.17 Wenn es sich um eine GoMore Keyless Anmietung handelt, behält sich GoMore außerdem das Recht vor, die folgenden Verwaltungsgebühren von der Zahlungskarte des Mieters abzubuchen, wenn der Mieter die Regeln für GoMore Keyless nicht einhält:

  • Das Fahrzeug wird nicht am selben Ort oder in der Nähe des Ortes zurückgegeben, an dem es abgeholt wurde (maximal 500 Meter): 50 €
  • Das Fahrzeug wird mit einer Parkgebühr belegt, weil es illegal geparkt wurde: 20 € + eventuelle Mahngebühren.
  • Das Fahrzeug wird mit 10% Kraftstoff oder weniger zurückgegeben: 50 € Darüber hinaus trägt der Mieter die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs, wenn das Fahrzeug wegen des fehlenden Kraftstoffs nicht fahren kann.
  • Das Fahrzeug wird zu spät zurückgegeben: 50 € pro angefangener 24 Stunden.
  • Der Kraftstoffstand und/oder der Kilometerstand des Fahrzeugs ist nicht mit Bildern dokumentiert: 50 €
  • Der Zustand des Fahrzeugs, in Form von 8 Bildern in der App, sowohl bei der Abholung als auch bei der Rückgabe des Fahrzeugs, und/oder neue Schäden werden nicht ausreichend dokumentiert, und/oder der Rückgabevertrag wurde nicht korrekt abgeschlossen, indem der Mieter die Fahrzeugtüren offen gelassen hat: Bis zu 1000 € entsprechend des Selbstbehalts der Versicherung.
  • Der Batteriestand bei Elektrofahrzeugen liegt unter 20% und wird bei der Rückgabe nicht aufgeladen: 10 €.

6.2.18 GoMore behält sich das Recht vor, die folgenden Verwaltungsgebühren von der Zahlungskarte des Fahrzeughalters abzubuchen, wenn der Fahrzeughalter sich nicht an die Regeln von GoMore Keyless hält:

  • Das Fahrzeug ist nicht verfügbar und/oder der Schlüssel steckt nicht im Fahrzeug, wenn es sich um eine Keyless-Vermietung handelt: 50 € für einen alternativen Transport für den Mieter
  • Das Fahrzeug wird auf einer anderen Plattform als GoMore mit der Keyless-Technologie vermietet: Bis zu 550 €
  • Die GoMore Keyless-Box wird nicht an GoMore zurückgegeben, wenn das Fahrzeug nicht mehr über GoMore vermietet wird (z.B. beim Verkauf des Fahrzeug): 600 €
  • Die GoMore Keyless-Box wird nicht an GoMore zurückgegeben, bevor das Leasingfahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückgegeben wird: 600 €

§ 7 Stornogebühren

7.1 Beide Parteien haben die Möglichkeit, eine akzeptierte Buchung vor Beginn der Mietzeit über die Stornierungsfunktion in der App und auf der Website zu stornieren. Die stornierende Partei zahlt eine Stornogebühr, die je nach Kündigungsfrist variiert, und die andere Partei erhält eine Entschädigung.

7.2 Wenn der Mieter eine angenommene Buchung storniert, werden die folgenden Gebühren fällig. Der Vermieter erhält die Stornogebühr als Entschädigung (ohne Gebühren).

  • Mehr als 48 Stunden vor Mietbeginn: der Mieter zahlt keine Stornogebühr
  • 3-48 Stunden vor Mietbeginn: Der Mieter zahlt 25% des Mietpreises.
  • Weniger als 3 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen zum Miettermin: Der Mieter zahlt den vollen Mietpreis. Ausgenommen davon sind Sofortbuchungen, wenn der Mieter seine Buchung innerhalb von 15 Minuten storniert (gültig ab 1.9.2024).

7.3 Wenn der Vermieter eine angenommene Buchung storniert, werden die folgenden Gebühren fällig. Der Mieter erhält die Stornierungsgebühr als Entschädigung in Form von Mietguthaben für eine zukünftige Buchung:

  • Mehr als 48 Stunden vor Beginn der Anmietung: Der Vermieter zahlt 20 €.
  • 3-48 Stunden vor Mietbeginn: der Vermieter zahlt 40 €.
  • Weniger als 3 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen zum Miettermin: 80 €.

7.4 Der Mieter ist verantwortlich für die Rückgabe des Mietwagens am Ende der Mietzeit und für die Verlängerung der Mietzeit, falls erforderlich. Wenn eine Verlängerung nicht akzeptiert wurde und das Fahrzeug zu spät zurückgegeben wird, werden dem Mieter Gebühren für die verspätete Rückgabe berechnet:

  • 0 bis 15 Minuten Verspätung: Keine Gebühr.
  • 15 Minuten bis 24 Stunden Verspätung: 0,7% des Tagespreises (angepasst an die dynamische Preisgestaltung) pro Minute, einschließlich der ersten 15 Minuten der Verspätung.
  • Mehr als 24 Stunden Verspätung: Verspätungsgebühr für die ersten 24 Stunden + Tagesmietpreis pro angefangenem Miettag + Verwaltungsgebühr von GoMore in Höhe von 65 € pro angefangenem Miettag.

Verspätete Rückgaben werden auf der Grundlage der Minute berechnet, in der der Mietvertrag begonnen wurde, und es gelten die normalen Mietgebühren von GoMore. Die zusätzlichen Mieteinnahmen werden dem Vermieter ohne die Gebühren von GoMore überwiesen, sobald das Geld vom Mieter eingezogen wurde. GoMore haftet nicht für die Zahlung an den Vermieter, bevor das Geld vom Mieter eingezogen wurde.


§ 8 Werbung

8.1 Wir verweisen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbung, die für die Website gomore.at gelten. Sie können die Bedingungen hier finden


§ 9 Besondere Pflichten des Nutzers

9.1 Wir verweisen auf die allgemeinen Bedingungen bezüglich der Verantwortlichkeiten des Nutzers, die für die Website gomore.at gelten. Sie finden die Bedingungen hier.


§ 10 Haftungsausschluß für GoMore

10.1 Wir verweisen auf die allgemeinen Bedingungen zum Haftungsausschluss, die für die Nutzung der Webseite gomore.at gelten. Sie finden die Bedingungen hier.

10.2 Gesondert im Zusammenhang mit der Fahrzeugvermietung gelten die folgenden Bestimmungen:

  • GoMore kann nicht haftbar gemacht werden für eventuelle Schäden, die vor, während und nach der Mietzeit entstanden sind.
  • GoMore ist unter keinen Umständen verantwortlich für Anmietungen, die nicht erfolgreich abgeschlossen wurden, sowohl ganz als auch teilweise.
  • Die Planung, die Durchführung und die Haftung für die Fahrzeugvermietung obliegt vollständig dem Fahrzeughalter und dem Mieter des Fahrzeugs.
  • Die Verantwortung von GoMore ist mit der Überweisung des Betrages für den Mietzeitraum vom Mieter auf das Konto des Vermieters bei GoMore abgeschlossen.
  • GoMore kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die in § 3 beschriebenen Versicherungsbedingungen nicht eingehalten werden.

10.3 Insbesondere in Bezug auf die GoMore Keyless Fahrzeugvermietung gilt auch das Folgende: • GoMore kann unter keinen Umständen haftbar gemacht werden, wenn die Garantieansprüche in Bezug auf das eingebaute GoMore Keyless Gerät abgelehnt werden. • Dass GoMore unter keinen Umständen für den Verlust der Deckung durch die private Versicherung des Fahrzeughalters verantwortlich gemacht werden kann. • Dass GoMore keine Kosten im Zusammenhang mit der Reparatur eines GoMore Keyless Geräts übernimmt, die vom Fahrzeughalter verursacht wurden. • GoMore haftet nicht für Kosten im Zusammenhang mit der fälschlichen Rückgabe eines Leasingfahrzeugs mit einem Keyless-Gerät nach Beendigung der Leasingdauer.

10.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der Fahrzeughalter und der Mieter des Fahrzeugs ausschließlich private (nicht berufliche) Fahrzeugvermietungen vornehmen können. GoMore haftet unter keinen Umständen für eventuelle steuerliche Folgen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag und übernimmt keine diesbezüglichen Verpflichtungen und/oder Verbindlichkeiten. Beachten Sie, dass die Einkünfte aus den Vermietungen steuerpflichtig sind.


§ 11 Datenschutz

11.1 Wir verweisen auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen, die für die Nutzung der Website gomore.at gelten. Sie können die Bedingungen hier finden.

11.2 GoMore sammelt die notwendigen Informationen über das Fahrzeug, den Fahrzeughalter und den Mieter (und eventuelle Zusatzfahrer), um den Mietvertrag zu erleichtern und den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Name, Wohnadresse, Geburtsdatum, Führerscheinnummer und Zulassungsscheinnummer. GoMore gibt diese Informationen im notwendigen Umfang an den Versicherungsanbieter weiter, um den Versicherungsschutz und die Abwicklung von Schadensfällen zu gewährleisten.


§ 12 Rückgängigmachung von Bedingungen

12.1 GoMore behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern.

12.2 Im Falle von Änderungen dieser Bedingungen werden diese umgehend auf der Webseite von GoMore veröffentlicht.


§ 13 Zusätzliche Bestimmungen

13.1 Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden oder sich als undurchführbar erweisen, sind die betroffenen Parteien verpflichtet, eine rechtliche Regelung zu treffen, die möglichst zu demselben oder einem gleichwertigen Ergebnis führt.

13.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen undurchführbar sein oder sich als undurchführbar erweisen, so berührt die Undurchführbarkeit oder die Unwirksamkeit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13.3 Alle Streitigkeiten zwischen GoMore und einem Nutzer werden nach österreichischem Recht entschieden.